Das LG München I hat einer Klage stattgegeben, mit der der Kläger Rechte am Zeichen „Dschinghis Khan“ im Zusammenhang mit musikalischen Darbietungen beansprucht (Az. 33 O 6282/19).

„Dschinghis Khan“: Kein Erlöschen des Unternehmenskennzeichenrechts trotz Bandauflösung


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