Der VGH Hessen entschied, dass der wasserrechtliche Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26. August 2013 betreffend die jährliche Entnahme von Grundwasser aus mehreren Brunnen im Jägersburger Wald und Lorscher Wald rechtmäßig ist (Az. 4 A 2622/19).

Wasserrechtlicher Bescheid betreffend die Entnahme von Grundwasser ist rechtmäßig


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